Staatl. Förderung BEG

Kosten sparen & die Umwelt entlasten Ihre Finanzielle Unterstützung für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien

Robert Habeck, der Vorsitzende der Grünen Partei in Deutschland, hat vorgeschlagen, dass ab 2024 keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr verbaut werden dürfen¹ ². Stattdessen sollen klimafreundlichere Heizungen wie Erdwärme oder Wärmepumpen eingesetzt werden¹. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt fast jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent¹.

So gehts: Jetzt Energie sparen, die Umwelt entlasten und eine Förderung vom Staat erhalten. Die Bundes­regierung hat die verschie­denen Förder­pro­gramme, die den Um­stieg auf erneuer­bare Energien attraktiv machen, in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Förde­rungen kommen für Privat­haus­halte, Immobilienverwaltungen und Unter­nehmen in Frage.

Im persönlichen Beratungsgespräch mit uns klären wir gemeinsam, welche Förderung bei Ihnen möglich ist und mit wieviel Geld Sie der Staat unterstützt. So holen Sie das Maximum für Ihre Zukunftspläne heraus. Melden Sie sich einfach und unverbindlich bei uns.

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Wir prüfen Ihren Antrag! Klimaschutz kann sich auch für Sie richtig lohnen!

Die Bafa-Förderung der deutschen Bundesregierung besteht aus drei Teilprogrammen. Als Experten für Wärmepumpe und Photovoltaik kennen wir uns mit den passenden Anträgen für Ihre Situation bestens aus.

Wir haben die entsprechende Lösung für:

Bafa Förderung schnell erklärt Offizielles Video des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Video abspielen

Was fördert die BEG? Alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern

"Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen."
fördermittel-stelle-geld-kosten-duetschland-nrw-unna-mcc
www.bafa.de
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Soviel Förderung ist für Sie möglich!

Informationsstand: 01.01.2023

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Maximale Fördersumme pro Wohneinheit, in Mehrfamilienhäuserm gilt dies für jede Wohnung !

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wenn der Gas-Kessel jünger als 20 Jahre ist, bei älteren Gas-Kesseln sogar 35% Förderung !

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auch Kosten für Entsorgung Öl-Tank fliessen in Förderung mit ein !

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Maximale Kostenübernahme durch Förderprogramm

Alles Über die neuen Förderungen wissen!

Förder-Situation für den Heizungstausch ab 1. Januar 2024

Grundförderung

Für alle Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt es eine BEG-Grundförderung von 30%.

Effizienz-Bonus

Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe kann ein Effizienz-Bonus (vormals „Wärmepumpen-Bonus“) von 5% beantragt werden. Er wird für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel wie das Kältemittel R290 (Propan) eingesetzt wird.

Klimageschwindigkeit-Bonus

Wenn selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bis 2028

— ihre funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder
— ihre funktionstüchtigen und mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen austauschen,

gibt es einen Klimageschwindigkeit-Bonus von 20%.

Für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus sind Meldebescheinigung / Meldebestätigung und Grundbuchauszug zum Nachweis der Selbstnutzung vorzulegen.

Förderung von Biomasseheizungen

Für die Errichtung von Biomasse-Heizungen ist neben der Grundförderung der Klimageschwindigkeitsbonus nur dann erhältlich, wenn die Biomasse-Heizung mit

— einer solarthermischen Anlage,
— einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder
— einer Wärmepumpe kombiniert wird.

pauschal 2.500 Euro, wenn Staub-Emissionsgrenzwert < 2,5 mg/m3

Einkommens-Bonus

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr gibt es einen Einkommens-Bonus von 30%.

Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung.

Als Nachweis für die Berechtigung zum Erhalt des Einkommensbonus sind Einkommenssteuerbescheide sowie Meldebescheinigung / Meldebestätigung aller relevanten Haushaltsmitglieder sowie ein Grundbuchauszug vorzulegen, aus dem die Eigentümerstellung der Antragstellenden hervorgeht. 

Jetzt unsere Stärken und jahrzentelange Erfahrung kennenlernen! So Profitieren Sie von den aktuellen Förderungen!

Photovoltaik

kurzfristig für jedermann

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Wärmepumpe + Photovoltaik

die perfekte Kombination

Wichtig: Ablauf des Förder-Verfahrens ab 1. Januar 2024

Die Zuschüsse für den Heizungstausch werden ab 2024 nicht mehr beim BAFA, sondern nur noch im Kundenportal „Meine KfW“ der KfW beantragt. Durch die automatische Bearbeitung der Heizungsförderanträge durch die KfW können Förderzusagen unmittelbar gemacht werden, so dass Förderentscheidungen in der Regel schneller erfolgen.

Übergangsregelung: Da die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung bei der KfW erst Ende Februar 2024 startet, können Aufträge schon ab 29.12.2023 erteilt und die BEG-Förderung nachträglich beantragt werden. Wer zwischen dem 1. Januar 2024 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. Die Antragstellung ist zeitlich gestaffelt. Zuerst können private Selbstnutzende im Einfamilienhaus ab voraussichtlich 1. Februar 2024 Anträge stellen. Später dann weitere Antragstellergruppen.

Ablauf Übergangsregelung:

 

  1. An Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen wenden. Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert*in auf Wunsch nach Förderung ansprechen.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen.
  3. Vorhaben umsetzen. Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich. Bitte beachten, dass die Vorhabensumsetzung auf eigenes Risiko erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
  4. Bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, vom Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen und Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich beantragen.
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert*in erstellen lassen.
  6. Identifizierung durchführen, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.

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